Schulordnung


1. Regel:

„Ich muss pünktlich und regelmäßig zum Unterricht erscheinen.“

 

Auf wiederholte Verspätungen, die sich auch auf das Ende der Pausenzeiten oder des Sportunterrichts beziehen, wird mit der Information der Erziehungsberechtigten sowie mit einer Nacharbeit unter Aufsicht reagiert werden.

 

2. Regel:

Elektronischen Geräte sind in der Schule dann erwünscht, wenn sie auf ausdrückliche Aufforderung einer Lehrkraft zu Unterrichtszwecken genutzt werden sollen. Bei einer von dieser Voraussetzung abweichenden Verwendung lehnt die Schule jede Form der Haftung für diese Geräte ab und wird mit den u. g. Konsequenzen darauf reagieren.

 

Auf den Verstoß gegen diese Regel, wird mit dem Einsammeln des jeweiligen Geräts sowie dessen Einbehaltung bis zum Ende des nächsten Unterrichtstags reagiert werden. Die Herausgabe des Geräts erfolgt nur nach zuvor erfolgter (telefonischer oder persönlicher) Rückmeldung eines Personensorgeberechtigen. 

 

3. Regel:

„Ich verhalte mich respektvoll und höflich gegenüber Mitschüler*innen und allen Erwachsenen in der Schule.“

 

Bei Verstößen gegen diese sowie die folgende Regel erfolgen Einträge ins Klassenbuch, sowie die Einladung der Erziehungsberechtigten zu einem Gespräch mit der Schulleitung, bevor letztlich Ordnungsmaßnahmen eingeleitet werden müssten. 

 

4. Regel:

„Ich gehe sorgsam mit dem Eigentum der Schule um und achte auf das Eigentum meiner Mitschüler*innen und aller Erwachsenen in der Schule.“